Private Krankenversicherung
 

Seit der Gesundheitsreform ist die Rückkehrmöglichkeit der länger privat Versicherten in die gesetzliche Krankenversicherung deutlich eingeschränkt.

Wer von einer PKV zu einer GKV zurückkehren möchte, muss mindestens 90% der zweiten Hälfte des Erwerbslebens gesetzlich versichert gewesen sein.

So soll verhindert werden, dass der Versicherungsnehmer während der beitragsschwachen Jahre in der ersten Hälfte des Erwerbslebens eine attraktive private Krankenversicherung wählt, als alter Mensch aber zurück in die gesetzliche Versicherung wechselt und dadurch diese belastet wird.

Ab einem Alter von 55 Jahren ist es gar nicht mehr möglich zu wechseln.

Wechselmöglichkeiten zurück zur GKV:

Beendigung der Selbstständigkeit
Einkommen fällt unter 49.950€ (JAEG)
Arbeitslosigkeit

kostenlose Hotline
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