Private Krankenversicherung
 
Selbstständige / Freiberufler:
Selbstständige und Freiberufler, wie beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte und Steuerberater, sind nicht verpflichtet, einer gesetzlichen Krankenkasse beizutreten. Als Selbstständige gelten sowohl Gesellschafter – Geschäftsführer (wenn sie an der Gesellschaft beteiligt sind bzw. Stimmrecht haben) einer GmbH als auch Einzelunternehmer.
Beamte:
Beamte erhalten von ihrem Arbeitgeber (Land/Bund/Kommune) eine Krankheitskosten-Beihilfe. Um die Differenz abzudecken, gibt es sogenannte Beihilfe-Tarife.
Höherverdienende Angestellte:
Für alle Angestellten, die mit ihrem Gehalt über die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) kommen (d.h. mehr als die Pflichtversicherungsgrenze von 50.850 Euro pro Jahr verdienen), gibt es die Möglichkeit, sich nicht mehr zwangsweise gesetzlich, sondern freiwillig in der GKV zu versichern oder in die PKV zu wechseln. Dafür muss diese Einkommensgrenze ein volles Jahr überschritten werden.
Studenten:
Auch Studenten können eine private Krankenversicherung abschließen. Sie haben gegenüber den meisten Arbeitnehmern einen klaren Vorteil: Sie können sich frei entscheiden, unabhängig davon, wie hoch ihr Einkommen ist. Zu Beginn des Studiums ist man zunächst pflichtversichert. Dann aber kann sich der Studierende innerhalb der ersten 3 Monate befreien lassen und einen Grundstein für die private Krankenvorsorge legen. Schließlich wissen auch Studierende: auf die Leistung kommt es an!
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