Private Krankenversicherung
 
 
 
 
Kostenerstattungs-Prinzip:
Der Arzt kann je nach Art und Umfang der Leistung einen mehrfachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte oder Zahnärzte (GOÄ, GOZ) berechnen.
- 1,3 Fach Regelsatz
- 2,3 Fach Regelhöchstsatz
- 3,5 Höchstsatz
Der Arzt muss dieses aber medizinisch begründen.
Sachleistungs-Prinzip:
Ärzte und Zahnärzte werden nach fest vorgeschriebenen Gebührensätzen bezahlt. Ab dem 01.01.2004 ist Quartalsweise die sogenannte Praxispauschale von 10 € beim zuständigen Hausarzt zu entrichten.
 
 
Umfang des Versicherungsschutzes:
Kann je nach Wunsch abgesichert werden.
Umfang des Versicherungsschutzes:
Vom Gesetz festgelegt.
 
 
Beitrag:
Entsprechend dem Eintrittsalter, Geschlecht
und Tarif (Äquivalenzprinzip). Durch Selbstbeteiligungen oder Tarifwechsel
Beitragssenkungen möglich.
Beitrag:
Entsprechend dem Einkommen gemäß Solidaritätsprinzip. Kein Einfluß des Versicherten auf die Beitragshöhe. Selbstbeteiligung in Höhe von 2% des Bruttojahreseinkommens.
 
 
Geltungsbereich:
In Europa ohne Begrenzung, im außereuropäischen Ausland bis zu 1 Jahr oder unbegrenzt
Geltungsbereich:
Im Inland und Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht.
 
 
Arztbehandlung:
Behandlung als Privatpatient durch alle niedergelassenen Ärzte, Chefärzte, Zahnärzte, ggf. auch durch Heilpraktiker. Wechsel jederzeit ohne Überweisung möglich, wenn ein Tarif ohne Primärarztsystem abgeschlossen worden ist. Erstattung der Honorare über GOÄ und GOZ sind möglich.
Arztbehandlung:
Behandlung im Rahmen der "wirtschaftlichen Behandlungs- und Verordnungsweise". Durch Ärzte und Zahnärzte, die eine Kassenzulassung haben. Heilpraktiker sind nicht zugelassen.
 
 
Vorsorge-Untersuchungen:
Vorsorgeuntersuchungen nach den gesetzlich eingeführten Programmen. Je nach Tarif darüber hinausgehende Leistungen für jede gezielte Vorsorgeuntersuchung.
Vorsorge-Untersuchungen:
Vorsorgeuntersuchungen für Kinder in den ersten sechs Lebensjahren. Für Frauen vom Beginn des 20., für Männer vom Beginn des 45. Lebensjahres an Untersuchungen zur Früherkennung von Krebs. Für Versicherte vom Beginn des 35. Lebensjahres an alle 2 Jahre Untersuchung zur Früherkennung von Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie Zuckerkrankheit.
 
 
Medikamente:
Alle wissenschaftlich anerkannten Arzneimittel sind erstattungsfähig.
Medikamente:
Medikamente sind werden solange lange erstattet, bis das Budget erschöpft ist. Meist werden günstige und nicht so teure Medikamente verschrieben.
 
 
Heilmittel:
Je nach Tarif unterschiedlich.
Heilmittel:
Für Heilmittel wie z. B. Massagen oder Bäder hat der Patient eine Selbstbeteiligung von 15%.
 
 
Hilfsmittel:
Hilfsmittel sind je nach Tarif bis zu 100% mitversichert, soweit sie medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sind, wie z.B. Hörgeräte, Kunstglieder, Bruchbänder, Sehhilfen etc. -
Je nach Leistungsaussage des Tarifs.
Hilfsmittel:
Ab dem 01.01.2004 erhalten nur noch Kinder Brillen und Sehhilfen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, sowie schwer sehbeeinträchtigte Menschen. Die Versicherten haben zu den Kosten von Bandagen, Einlagen und Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie eine Zuzahlung von 20% zu leisten.
 
 
Krankenhausbehandlung:
Freie Krankenhauswahl. Je nach Versicherungsschutz Unterbringung im Mehr-, Ein- oder Zweibettzimmer sowie privatärztliche Behandlung (einschließlich Chefarztbehandlung). Individuelle Besuchszeiten. Bezahlung der Krankenhaus- Rechnung direkt durch das PKV-
Unternehmen. Krankenhaustagegeld anstelle nicht beanspruchter Wahlleistungen.
- eigene Sanitärzelle,
- Telefon, TV, Radio
Krankenhausbehandlung:
Behandlung in vertraglich festgelegten Krankenhäusern. Freie Wahl bei anderen Krankenhäusern, wenn Patient die Mehrkosten übernimmt. Patient hat eine Selbstbeteiligung während der ersten 28 Tage von je 10,00€/Tag. Behandlung durch die diensthabenden Ärzte.
Allgemeine Besuchszeiten. Kein Krankenhaustagegeld. Mehrbettzimmer.
 
 
Einkommens-Ausfall:
Krankentagegeld kann je nach Wunsch abgesichert werden. Bei Angestellten ist es eine Pflicht nach Ende der Entgeldfortzahlung eine Krankentagegeldversicherung abzuschliesen. Die Höhe kann individuell bestimmt werden.
Einkommens-Ausfall:
Bis zur Beitragsbemessungsgrenze 70 % des letzten Nettoeinkommens. Ab 01.01.2006 ist diese Leistung mit 0,5% Mehrbeitrag alleine vom Versicherten zu zahlen. Kein Kranktentagegeld für Selbstständige.
 
 
Zahnersatz:
Prozentual, zusätzliche Höchstsummenbegrenzung möglich. Leistung zwischen 60% und 90%.
Zahnersatz:
Seit 2005 gibt es für den Zahnersatz nur noch sogenannte Festzuschüsse. Die je nach Krankenversicherung variieren kann
 
 
Krankheit im Ausland:
Unbegrenzte Geltung in Europa - ohne zeitliche Begrenzung, bei vielen Gesellschaften Weltgeltung ohne Zuschlag.
Krankheit im Ausland:
Geltung im Ausland mit den Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Aber auch nur, wenn es medizinisch notwendig ist. Keine Finanzierung des Rücktransportes.
 
 
Kündigung:
Durch den Versicherungsnehmer: spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungs- oder Kalenderjahres. Außerordentliches Kündigungsrecht z.B. bei Eintritt der Versicherungspflicht oder Erhöhung der Beiträge (Beitragsanpassung).
Durch das Versicherungsunternehmen: bei Vollversicherung Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht. Außerordentliches Kündigungs- oder Rücktrittsrecht z.B. bei Zahlungsverzug oder der Anzeigepflichtverletzung (nicht wahrheits- gemäße Angaben bei den Gesundheitsfragen).
Kündigung:
Die freiwillige Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung endet mit Ablauf des übernächsten Kalendermonats (ein angefangener Monat + zwei volle Monate), gerechnet von dem Monat an, in dem das Mitglied den Austritt erklärt. Erlöschen der freiwilligen Mitgliedschaft bei zweimonatiger Nichtzahlung der Beiträge. Bei einer Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht.
 
 
Beitragsrückerstattung:
Je nach Tarif und Gesellschaft bis zu 6 Monatsbeiträgen Rückerstattung, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen worden sind.
Beitragsrückerstattung:
Keine Beitragsrückerstattung.
 
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