Kostenerstattungs-Prinzip:
Der Arzt kann je nach Art und Umfang der
Leistung einen mehrfachen Satz der
Gebührenordnung für Ärzte oder Zahnärzte
(GOÄ, GOZ) berechnen.
- 1,3 Fach Regelsatz
- 2,3 Fach Regelhöchstsatz
- 3,5 Höchstsatz
Der Arzt muss dieses aber medizinisch begründen.
Sachleistungs-Prinzip:
Ärzte und Zahnärzte werden nach fest
vorgeschriebenen Gebührensätzen bezahlt.
Ab dem 01.01.2004 ist Quartalsweise die
sogenannte Praxispauschale von 10 € beim
zuständigen Hausarzt zu entrichten.
Umfang des Versicherungsschutzes:
Kann je nach Wunsch abgesichert werden.
Umfang des Versicherungsschutzes:
Vom Gesetz festgelegt.
Beitrag:
Entsprechend dem Eintrittsalter, Geschlecht
und Tarif (Äquivalenzprinzip).
Durch Selbstbeteiligungen oder Tarifwechsel
Beitragssenkungen möglich.
Beitrag:
Entsprechend dem Einkommen gemäß Solidaritätsprinzip.
Kein Einfluß des Versicherten auf die
Beitragshöhe.
Selbstbeteiligung in Höhe von 2% des Bruttojahreseinkommens.
Geltungsbereich:
In Europa ohne Begrenzung, im außereuropäischen Ausland bis zu 1 Jahr
oder unbegrenzt
Geltungsbereich:
Im Inland und Ländern, mit denen ein
Sozialversicherungsabkommen besteht.
Arztbehandlung:
Behandlung als Privatpatient durch alle
niedergelassenen Ärzte, Chefärzte,
Zahnärzte, ggf. auch durch Heilpraktiker.
Wechsel jederzeit ohne Überweisung möglich,
wenn ein Tarif ohne Primärarztsystem
abgeschlossen worden ist. Erstattung der
Honorare über GOÄ und GOZ sind möglich.
Arztbehandlung:
Behandlung im Rahmen der "wirtschaftlichen
Behandlungs- und Verordnungsweise". Durch Ärzte und Zahnärzte, die eine
Kassenzulassung haben.
Heilpraktiker sind nicht zugelassen.
Vorsorge-Untersuchungen:
Vorsorgeuntersuchungen nach den gesetzlich
eingeführten Programmen. Je nach Tarif
darüber hinausgehende Leistungen für jede
gezielte Vorsorgeuntersuchung.
Vorsorge-Untersuchungen:
Vorsorgeuntersuchungen für Kinder in den
ersten sechs Lebensjahren. Für Frauen vom
Beginn des 20., für Männer vom Beginn des
45. Lebensjahres an Untersuchungen zur
Früherkennung von Krebs. Für Versicherte
vom Beginn des 35. Lebensjahres an alle 2
Jahre Untersuchung zur Früherkennung von
Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen
sowie Zuckerkrankheit.
Medikamente:
Alle wissenschaftlich anerkannten Arzneimittel
sind erstattungsfähig.
Medikamente:
Medikamente sind werden solange lange
erstattet, bis das Budget erschöpft ist. Meist
werden günstige und nicht so teure
Medikamente verschrieben.
Heilmittel:
Je nach Tarif unterschiedlich.
Heilmittel:
Für Heilmittel wie z. B. Massagen oder Bäder
hat der Patient eine Selbstbeteiligung von
15%.
Hilfsmittel:
Hilfsmittel sind je nach Tarif bis zu 100%
mitversichert, soweit sie medizinisch
notwendig und ärztlich verordnet sind, wie z.B. Hörgeräte, Kunstglieder, Bruchbänder,
Sehhilfen etc. -
Je nach Leistungsaussage des Tarifs.
Hilfsmittel:
Ab dem 01.01.2004 erhalten nur noch Kinder
Brillen und Sehhilfen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, sowie schwer
sehbeeinträchtigte Menschen. Die
Versicherten haben zu den Kosten von
Bandagen, Einlagen und Hilfsmitteln zur
Kompressionstherapie eine Zuzahlung von
20% zu leisten.
Krankenhausbehandlung:
Freie Krankenhauswahl. Je nach
Versicherungsschutz Unterbringung im Mehr-,
Ein- oder Zweibettzimmer sowie
privatärztliche Behandlung (einschließlich
Chefarztbehandlung). Individuelle
Besuchszeiten. Bezahlung der Krankenhaus- Rechnung direkt durch das PKV-
Unternehmen. Krankenhaustagegeld anstelle
nicht beanspruchter Wahlleistungen.
- eigene Sanitärzelle,
- Telefon, TV, Radio
Krankenhausbehandlung:
Behandlung in vertraglich festgelegten
Krankenhäusern. Freie Wahl bei anderen
Krankenhäusern, wenn Patient die
Mehrkosten übernimmt. Patient hat eine
Selbstbeteiligung während der ersten 28 Tage
von je 10,00€/Tag. Behandlung durch die
diensthabenden Ärzte.
Allgemeine Besuchszeiten.
Kein Krankenhaustagegeld. Mehrbettzimmer.
Einkommens-Ausfall:
Krankentagegeld kann je nach Wunsch
abgesichert werden. Bei Angestellten ist es
eine Pflicht nach Ende der Entgeldfortzahlung
eine Krankentagegeldversicherung
abzuschliesen. Die Höhe kann individuell
bestimmt werden.
Einkommens-Ausfall:
Bis zur Beitragsbemessungsgrenze
70 % des letzten
Nettoeinkommens. Ab 01.01.2006 ist diese
Leistung mit 0,5% Mehrbeitrag alleine vom
Versicherten zu zahlen. Kein Kranktentagegeld für Selbstständige.
Zahnersatz:
Prozentual, zusätzliche
Höchstsummenbegrenzung möglich.
Leistung zwischen 60% und 90%.
Zahnersatz:
Seit 2005 gibt es für den Zahnersatz nur noch
sogenannte Festzuschüsse. Die je nach
Krankenversicherung variieren kann
Krankheit im Ausland:
Unbegrenzte Geltung in Europa -
ohne zeitliche Begrenzung,
bei vielen Gesellschaften
Weltgeltung ohne Zuschlag.
Krankheit im Ausland:
Geltung im Ausland mit den Ländern, mit
denen ein Sozialversicherungsabkommen
besteht. Aber auch nur, wenn es medizinisch
notwendig ist. Keine Finanzierung des
Rücktransportes.
Kündigung:
Durch den Versicherungsnehmer: spätestens
drei Monate vor Ablauf des Versicherungs-
oder Kalenderjahres. Außerordentliches
Kündigungsrecht z.B. bei Eintritt der
Versicherungspflicht oder Erhöhung der
Beiträge (Beitragsanpassung).
Durch das Versicherungsunternehmen: bei
Vollversicherung Verzicht auf das ordentliche
Kündigungsrecht. Außerordentliches
Kündigungs- oder Rücktrittsrecht z.B. bei
Zahlungsverzug oder der
Anzeigepflichtverletzung
(nicht wahrheits- gemäße Angaben bei den
Gesundheitsfragen).
Kündigung:
Die freiwillige Mitgliedschaft in der
Gesetzlichen Krankenversicherung endet mit
Ablauf des übernächsten Kalendermonats (ein angefangener Monat + zwei volle Monate),
gerechnet von dem Monat an, in dem das
Mitglied den Austritt erklärt.
Erlöschen der freiwilligen Mitgliedschaft bei zweimonatiger Nichtzahlung der Beiträge. Bei
einer Beitragserhöhung besteht ein
Sonderkündigungsrecht.
Beitragsrückerstattung:
Je nach Tarif und Gesellschaft bis zu 6 Monatsbeiträgen Rückerstattung,
wenn keine Leistungen in Anspruch
genommen worden sind.
Beitragsrückerstattung:
Keine Beitragsrückerstattung.